Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Netzwerk-Lotse Bremerhaven · Inhaber Denis Reiss · Stand: April 2026

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner § 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers § 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug § 5 Mindestlaufzeit und Kündigung § 6 Haftungsbeschränkung § 7 Eigentumsvorbehalt § 8 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) § 9 Reaktions- und Servicezeiten § 10 Datenschutz bei Fernwartung § 11 Schlussbestimmungen
⚠ Diese AGB stellen einen rechtlichen Entwurf dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt wird empfohlen.

Netzwerk-Lotse Bremerhaven · Inhaber: Denis Reiss · Walther-Rathenau-Platz 3, 27570 Bremerhaven · [email protected]
(nachfolgend „Auftragnehmer" genannt)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt). Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die AGB gliedern sich in einen allgemeinen Teil für alle Kundengruppen sowie spezielle Regelungen für die jeweiligen Leistungsbereiche:

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag. Für die einzelnen Kundengruppen gelten folgende Rahmenbedingungen:

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

(2) Werden Vor-Ort-Termine aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, unzureichende Vorbereitung, kein Ansprechpartner), nicht oder nur mit Verzögerung durchführbar, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den entstandenen Mehraufwand sowie eine Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.

(3) Bei Fernwartungszugriffen ist eine vorherige ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber erforderlich. Alle Fernzugriffe werden protokolliert.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gegenüber Verbrauchern (B2C) sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Aktuelle Standardpreise: Gastronomie ab 69,00 € netto/Monat zzgl. MwSt.; Mehrfamilienhaus 69,00 € netto Grundgebühr + 8,00 € netto/Einheit/Monat zzgl. MwSt. (Mindestabnahme 4 Einheiten); Privat-Erstbesuch 99,00 € brutto inkl. MwSt.; Privat-Stundensatz ab der 2. Stunde 65,00 € brutto inkl. MwSt.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Verbraucher 5 Prozentpunkte. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem Rückstand von mehr als 30 Tagen laufende Managed-Services-Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 5 Werktagen zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt während der Sperrung bestehen.

§ 5 Mindestlaufzeit und Kündigung

(1) Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Managed Services und MFH-WLAN) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei andauerndem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen oder bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten.

(4) Für einmalige Leistungen (z. B. Vor-Ort-Support Privat) gilt keine Mindestlaufzeit. Das Auftragsverhältnis endet mit der vollständigen Leistungserbringung und Bezahlung.

(5) Mindesteinheitenklausel (Wohngebäude/MFH): MFH-WLAN-Verträge setzen die Abnahme von mindestens 4 Wohneinheiten voraus. Unterschreitet die tatsächliche Anzahl versorgter Einheiten während der Vertragslaufzeit die Mindestabnahme von 4 Einheiten, wird die Vergütung dennoch auf Basis von 4 Einheiten berechnet (Mindestvergütung: 69,00 € + 4 × 8,00 € = 101,00 € netto zzgl. MwSt./Monat). Dies gilt nicht, wenn die Unterschreitung durch Leerstand infolge von Umbauten entsteht, über die der Auftraggeber den Auftragnehmer vorab schriftlich informiert hat; in diesem Fall kann einvernehmlich eine Pausierung für maximal 3 Monate vereinbart werden.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Vermögensschäden, die aus einem Ausfall oder einer Störung des Netzwerks oder der IT-Systeme resultieren, ist die Haftung des Auftragnehmers – außer in den Fällen des Abs. 1 – auf die Höhe des monatlichen Entgelts für die betroffene Leistung beschränkt. Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Umsatzausfall, Datenverlust) sind vom Ersatz ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(4) Für Störungen, die durch Dritte (z. B. Internetprovider, Stromausfall, Einwirkungen des Auftraggebers) verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die vom Auftragnehmer gelieferten Geräte und Komponenten (Hardware) sein Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen übliche Risiken zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

Nur B2C · Privatpersonen

(1) Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 312g BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Ausführung und seine Kenntnisnahme vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

(3) Widerrufsbelehrung: Der Auftragnehmer wird dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung stellen. Ein Muster-Widerrufsformular ist dieser Belehrung beigefügt.

(4) Kein Widerrufsrecht für Unternehmer (B2B): Für Verträge mit Unternehmern (Kundengruppen A und B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 9 Reaktions- und Servicezeiten

(1) Die vereinbarte Reaktionszeit von 45 Minuten auf Störungsmeldungen ist eine Zielvorgabe („Best Effort") und stellt keine garantierte Fix-Time dar. Eine garantierte Entstörungs- oder Wiederherstellungszeit kann ausschließlich durch einen separaten, schriftlich vereinbarten Service-Level-Agreement (SLA) verbindlich festgelegt werden.

(2) Die Reaktionszeit gilt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr). Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten werden am nächsten Werktag bearbeitet, sofern kein erweiterter SLA besteht.

(3) Die Reaktionszeit beginnt mit dem Eingang der qualifizierten Störungsmeldung per E-Mail oder Telefon beim Auftragnehmer und umfasst die erste Rückmeldung sowie den Beginn der Fehlerdiagnose. Die eigentliche Störungsbehebung ist nicht Teil dieser Frist.

§ 10 Datenschutz bei Fernwartung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der Fernwartung personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers (Art. 28 DSGVO). Alle Fernzugriffe werden protokolliert und dem Auftraggeber auf Verlangen offengelegt.

(2) Für Gewerbekunden, auf deren Infrastruktur der Auftragnehmer Fernzugriff hat, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. Das Muster-AVV ist Bestandteil der Datenschutzerklärung.

(3) Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers sowie ggf. der abgeschlossene AVV.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bremerhaven vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.